Endlich – das Bauprojekt ist beendet und das sanierte Zimmer / Dach / Garage etc. erstrahlt in neuem Glanz. Doch vor der Tür liegt ein Berg Bauschutt – oder sind es doch Baurestmassen, welche entsorgt gehören.
Im Abfallwirtschaftsgesetz und in der Bauschuttverordnung ist genau definiert, zu welcher Abfallart was gehört. Weder als Bauschutt noch als Baurestmassen gehören Baustellenabfälle, wie Metalle, Kunststoffe, Holz oder andere organische Materalien (Papier, Kork, etc) und Sperrmüll. Gefährliche Abfälle dürfen auch weder als Bauschutt noch als Baurestmasse entsorgt werden.
Für die Müllsammelstelle ist der Berg einfach zuviel. Wie kommt der Schutthaufen vor dem Haus jetzt zur fachgerechten Entsorgung? In einfachen 4 Schritten Container bestellen unter:
Unkompliziert wird zum Wunschtermin der Container aufgestellt und nach getaner Arbeit zum gewünschten Termin auch wieder abgeholt.